Häufig gestellte Fragen an Kfz Sachverständigen Company GmbH
Wozu dient ein Kfz-Gutachten?
Grundsätzlich dient ein Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Des Weiteren dienen Schadensgutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wer Zahlt das Kfz-Gutachter?
Im Haftpflichtschadensfall zahlt im Regelfall (Schuldfrage ist geklärt) die Versicherung des Unfallgegners. Ist die Schuldfrage ungeklärt oder wird durch den Versicherer eine Quotelung vorgenommen, verbleibt die Restforderung beim Auftraggeber.
Im Teil-/ und Vollkaskoschadensfall zahlt der Auftraggeber.
Ab wann kann und sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden?
Ab einer Schadenshöhe oberhalb von 750 € Schadenswert hat der geschädigte das Recht, ein Gutachten in Auftrag zu geben um den Schadensumfang prozessfähig festhalten zu lassen.
Kann ich ein 2. Kfz-Haftpflichtgutachten in Auftrag geben wenn ich mit dem 1. Kfz-Gutachten nicht einverstanden bin?
Wenn der gegnerische Versicherer ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, darf der Geschädigte (im Haftpflichtschadensfall) noch einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, dessen Kosten durch den Versicherer des Unfallgegners zu übernehmen sind.
Besteht Anspruch auf eine Wertminderung?
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung von bis zu mehreren hundert Euro.
Reicht auch ein Kostenvoranschlag für die Durchsetzung der Rechte aus?
Ein Kostenvoranschlag kann nicht als beweissicherndes Dokument heran gezogen werden, da dieser nicht verkehrsfähig und prozessfähig ist. Zur Durchsetzung der Ansprüche ist ein prozessfähiges unabhängiges Kfz-Schadensgutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen notwendig.
Was wir für die Fahrzeugschadenaufnahme benötigt?
Für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1, das geschädigte Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel sowie den polizeilichen Unfallbericht bzw. die Daten und das Kennzeichen des Unfallgegners.
Darf ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
Wenn man ein Unfall nicht selbst verschuldet hat, ja. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Anwalt, der in solchen Fällen über große Erfahrung verfügt.
Wo muss ich mein Auto reparieren lassen?
“Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicherer kann Ihnen zwar Angebote von Reparaturbetrieben machen, diesen müssen Sie aber nicht annehmen.”
Wie lange dauert es bis zur Erstellung des Gutachtens?
In der Regel erstellen wir das Kfz Gutachten innerhalb eines Werktages. Im Falle einer Wiederbeschaffungswert-, Restwertrecherche, etc. kann die Erstellung auch länger dauern.